Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von THE GYM Baregg AG & THE GYM AG genannt THE GYM zur Verfügung gestellten Fitnessanlagen.
2. MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Standard-Abos enden automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit. Flexabos haben eine Mindestlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
3. ANGEBOT
3.1 THE GYM bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und Laufzeit. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.
3.2 THE GYM bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, während unbetreuten Zeiten im entsprechenden Teilbereich selbständig zu trainieren. Da keine Betreuungsperson anwesend ist, birgt diese Trainingsform gewisse Risiken. Das Mitglied ist sich dessen bewusst und willigt ein sich an genannte Anweisungen zu halten.
3.3 THE GYM wird auch während den unbetreuten Öffnungszeiten nur zu bestimmungszwecken benutzt und ausschliesslich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit, sowie in guter körperlicher Verfassung betreten, welche dem THE GYM bekannten Gesundheitszustand entspricht. Insbesondere ist der Zutritt und die Benutzung des entsprechenden Teilbereichs nach Konsum von sämtlichen Betäubungsmitteln, Alkohol, dem THE GYM nicht bekannt gegebenen Medikamenten oder Sonstigem, welche die Urteilsfähigkeit, die physische und psychische körperliche Verfassung beeinträchtigen, strengstens untersagt.
3.4 Bei Erkrankungen, bei erhöhtem Blutdruck, bei Einnahme von ärtzlich verschriebenen Medikamenten wird die Bestätigung zur Freigabe zur Benutzung des entsprechenden Teilbereichs vom Arzt eingeholt.
3.5 Für Drittpersonen oder Personen ohne gültigem Abonnement ist der Zutritt untersagt. Bei Beihilfe zum Missbrauch wird das Abonnement ohne jegliche Rückerstattung eingezogen, der gesamte geschuldete Betrag inkl. sämtlichen Umtriebskosten und Gebühren wird sofort fällig.
3.6 Das Öffnen der Notausgangstüre ist nur im Notfall gestattet. Ein missbräuchliches Öffnen der Notausgangstüre hat eine Geldstrafe von CHF 100.- plus Umtriebskosten zur Folge.
3.7 Das Mitglied ist sich den Risiken bei Benutzung des genannten Teilbereichs während unbetreuten Öffnungszeiten bewusst. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich das Mitglied zur Installation und Benutzung der Applikation "Echo112", diese App wird während dem unbetreutem Training stets geöffnet und beim Notfall entsprechend verwendet.
4. MITGLIEDSKARTE
4.1 Ein- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chip elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich! Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung.
4.2 Die Mitgliedskarte (RFID Keyfob) wird beim erstmaligen Vertragsabschluss für CHF 25.- gekauft. Bei Verlust oder mutmasslicher Beschädigung wird ein neuer Keyfob für CHF 25.- gekauft.
4.3 Das Mtiglied muss sich mit seiner zugeordneten Mitgliedskarte beim Betreten des THE GYM unaufgefordert einchecken und beim Verlassen auschecken. Missbrauch oder Fremdbenutzung der Mitgliedskarte hat die Kündigung des Abonnements zur Folge, der gesamte geschuldete Betrag inkl. sämtlichen Umtriebskosten und Gebühren wird sofort fällig.
5. AGB, BETRIEBSORDNUNG, NUTZUNGSREGLEMENT, WEISUNGEN
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
6. ZAHLUNG, RATENZAHLUNG
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.
6.2 Das Standard-Abo kann in maximal 3 Raten in drei aufeinander folgenden Monaten bezahlt werden. Die erste Rate (1/3 des Gesamtbetrages) ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Bei 2 Ratenzahlungen wird eine Gebühr von CHF 10.-, bei 3 Ratenzahlungen wird eine Gebühr von CHF 30.- verrechnet, diese Gebühr ist Bestandteil des Gesamtbetrages. Ratenzahlungen sind bei einem Kauf von Abonnementen aus Aktionen möglich. Bei Flexabos gilt die monatliche Zahlung. Pro zu spät bezahlter Rate wird ein Mahngebühr von mindestens CHF 20.- fällig. Bei einer Betreibung wird der gesamt geschuldete Betrag inkl. sämtlichen Umtriebskosten und Gebühren sofort fällig.
7. HAFTUNG/VIDEOÜBERWACHUNG
7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von THE GYM erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung vom THE GYM oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.2 THE GYM haftet nicht für den Verlust von Mitgliedskarten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Effekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.3 Nach Schliessung des Fitnessstudios am Abend werden nicht geleerte Schränke vom Personal geöffnet und deren Inhalt separat deponiert. Für diese deponierten Gegenstände ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.4 Trainingsflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht. Videoaufnahmen werden nur zur Kontrolle der Einhaltung der Hausordnung, bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet, ansonsten werden diese Videoaufnahmen gelöscht. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.
8. BETRIEBSZEITEN
Die Trainingsanlagen stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der Betriebszeit zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.
9. BETRIEBSEINSTELLUNG
Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung infolge von Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen oder infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatlichen Restriktionen, Streik) und oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträgen sowie keine Verlängerung der Vertragsdauer oder Aussetzen von monatlichen Beiträgen eines Flexabos.
10. NUTZUNG UND FREIWILLIGE BZW. DOKUMENTIERTE HINTERLEGUNG
10.1 Nichtbenutzung der Einrichtungen oder der Kurse vom THE GYM, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.
10.2 Inhaber eines Abos mit einer Mindestlaufdauer von 12 Monaten (ausgeschlossen Flexabos) haben Anspruch auf freiwillige Timestops, zum Beispiel Ferien, welche eine Dauer von mindestens 1 Monat und insgesamt 3 Monaten haben dürfen. Pro freiwilligem Timestop wird eine Gebühr von CHF 1.-/Tag fällig. Diese Gebühr muss vor Beginn des Timestops bezahlt werden. Freiwillige Timestops können rückwirkend nicht mehr berücksichtigt werden.
10.3 Inhaber eines Abos mit einer Mindestlaufdauer von 6 Monaten wird mit einem gültigen Dokument vom Arbeitgeber aufgrund einer beruflichen Verhinderung ein gratis Timestop von maximal 6 Monaten gewährt. Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst wird gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments das Abonnement um maximal 12 Monate gratis verlängert. Dokumentierte Timestops können rückwirkend berücksichtigt werden. Die Dauer eines dokumentierten Timestops beträgt mindestens 14 aufeinanderfolgende Tage, welche auf dem Dokument oder Zeugnis erwähnt sind.
10.4 Freiwillige und dokumentierte Timestops müssen schriftlich auf administration_at_the-gym.ch beantragt werden.
11. ZUWIDERHANDLUNGEN
Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Mitgliedskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
12. VERTRAGSDAUER, UPGRADE
12.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
12.2 Der Mitgliedschaftsvertrag eines Standardabos läuft ohne Kündigung automatisch aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der Mitgliedskarte wird während eines Jahres ab Vertragsende nach Rückforderung mit Hinterlegung der IBAN-Nr. via Banküberweisung ausbezahlt. 1 Jahr nach Ablauf eines gültigen Abonnements ist die Rückerstattung von Guthaben verjährt.
12.3 Das Flexabo hat eine Mindestlaufdauer von 12 bzw. 24 Monaten und muss schriftlich unter kuendigung_at_the-gym.ch gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um 1 Monat.
12.4 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich von CHF 100.- für den administrativen Aufwand zurückerstattet.
12.5 Upgrades für Abonnemente mit unterschiedlichen Laufzeiten können im ersten Monat nach Kaufdatum berücksichtigt werden. Upgrades für Abonnemente mit gleichen Laufzeiten können während der Vertragsdauer jederzeit gemacht werden. Der Aufpreis wird nicht als Betrag der Restlaufzeit verrechnet, sondern entspricht dem effektiven Abonnementen Preis. Upgrades können nur bei laufenden Verträgen berücksichtigt werden. Upgrades von Abonnementen aus oder für Aktionen sind nicht möglich.
13. KUNDEN UNTER 18 BZW. 15 JAHREN
Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter 15 Jahren ist nicht gestattet.
14. ÄNDERUNGEN AGB UND BETRIEBSORDNUNG
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baden bzw. Brugg. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.