Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von THE GYM Baregg AG & THE GYM AG genannt THE GYM zur Verfügung gestellten Fitnessanlagen.

2. MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Standard-Abos enden automatisch nach Ablauf der bezahlten Laufzeit. Flexabos haben eine Mindestlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

3. ANGEBOT

THE GYM bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und Laufzeit. Alle übrigen angebotenen Leistungen und Produkte sind in dem Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.

4. MITGLIEDSKARTE

4.1 Ein- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chip elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich! Diese Daten stehen dem Mitglied für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung.

4.2 Für die Mitgliedskarte (Keyfob) ist eine Depotgebühr von CHF 40.- zu entrichten. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet die Person, auf deren Namen der Keyfob lautet. Sofern der Keyfob keine Schäden aufweist, wird die Depotgebühr bei Abgabe des Keyfobs zurückerstattet.

5. AGB, BETRIEBSORDNUNG, NUTZUNGSREGLEMENT, WEISUNGEN

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB, die Betriebsordnung, welche ein integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung ist, einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

6. ZAHLUNG, RATENZAHLUNG

6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.

6.2 Das Standard-Abo kann in maximal 3 Raten in drei aufeinander folgenden Monaten bezahlt werden. Die erste Rate (1/3 des Gesamtbetrages) ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Bei 2 Ratenzahlungen wird eine Gebühr von CHF 10.-, bei 3 Ratenzahlungen wird eine Gebühr von CHF 30.- verrechnet, diese Gebühr ist Bestandteil des Gesamtbetrages. Ratenzahlungen sind bei einem Kauf von Abonnementen aus Aktionen möglich. Bei Flexabos gilt die monatliche Zahlung. Pro zu spät bezahlter Rate wird ein Mahngebühr von mindestens CHF 20.- fällig.

7. HAFTUNG/VIDEOÜBERWACHUNG

7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen von THE GYM erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung vom THE GYM oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

7.2 THE GYM haftet nicht für den Verlust von Mitgliedskarten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Effekten etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

7.3 Nach Schliessung des Fitnessstudios am Abend werden nicht geleerte Schränke vom Personal geöffnet und deren Inhalt separat deponiert. Für diese deponierten Gegenstände ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

7.4 Trainingsflächen sowie der Eingangsbereich werden aus Sicherheitsgründen Videoüberwacht. Videoaufnahmen werden nur bei Diebstahl oder Verstössen ausgewertet, ansonsten werden diese Videoaufnahmen nach Schliessung des Fitnessstudios am Abend gelöscht. Videoaufnahmen sind ausschliesslich dem Personal vorbehalten und werden Drittpersonen nicht vorgeführt.

8. BETRIEBSZEITEN

Die Trainingsanlage stehen dem Mitglied mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung etc. täglich während der Betriebszeit zum nicht exklusiven Gebrauch zur Verfügung.

9. BETRIEBSEINSTELLUNG

Die vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Anlagen bleibt jederzeit vorbehalten. Aus einer Betriebseinstellung infolge von Revision, Unterhalts- oder Bauarbeiten, speziellen Events/Anlässen oder infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatlichen Restriktionen, Streik) und oder Erlasse oder übrige Handlungen staatlicher Behörden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträgen sowie keine Verlängerung der Vertragsdauer oder Aussetzen von monatlichen Beiträgen eines Flexabos.

10. NUTZUNG UND FREIWILLIGE BZW. DOKUMENTIERTE HINTERLEGUNG

10.1 Nichtbenutzung der Einrichtungen oder der Kurse vom THE GYM, berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

10.2 Inhaber eines Abos mit einer Mindestlaufdauer von 6 Monaten (ausgeschlossen Flexabos) haben Anspruch auf freiwillige Timestops, zum Beispiel Ferien, welche eine Dauer von mindestens 1 Monat und insgesamt 3 Monaten haben dürfen. Pro freiwilligem Timestop wird eine Gebühr von CHF 1.-/Tag fällig. Diese Gebühr muss vor Beginn des Timestops bezahlt werden. Freiwillige Hinterlegungen können rückwirkend nicht mehr berücksichtigt werden.

10.3 Inhaber eines Abos mit einer Mindestlaufdauer von 6 Monaten wird mit einem gültigen Dokument vom Arbeitgeber aufgrund einer beruflichen Verhinderung ein gratis Timestop von maximal 6 Monaten gewährt. Bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst wird gegen Vorlage eines entsprechenden Dokuments das Abonnement um maximal 12 Monate gratis verlängert. Dokumentierte Hinterlegungen können rückwirkend berücksichtig werden. Die Mindestdauer des dokumentieren Timestops beträgt 1 Monat.

11. ZUWIDERHANDLUNGEN

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch der Mitgliedskarte, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

12. VERTRAGSDAUER, UPGRADE

12.1 Die Vertagsdauer richtet sich nach dem Vertrag.

12.2 Der Mitgliedschaftsvertrag eines Standardabos läuft ohne Kündigung automatisch aus. Ein allenfalls noch vorhandenes Restguthaben auf der Mitgliedskarte wird während eines Jahres ab Vertragsende vor Ort in bar ausbezahlt. Ein Jahre nach Ablauf eines gültigen Abonnements ist die Rückerstattung von Guthaben und der Depotgebühr verjährt.

12.3 Das Flexabo hat eine Mindestlaufdauer von 12  bzw. 24 Monaten und muss gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag um 1 Monat.

12.4 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit, Unfall oder Verlegung des Arbeitsorts ins Ausland gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Danach wird der Restwert des Abonnements ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich von CHF 100.- für den administrativen Aufwand zurückerstattet.

12.5 Upgrades für Abonnemente mit unterschiedlichen Laufzeiten können im ersten Monat nach Kaufdatum berücksichtigt werden. Upgrades für Abonnemente mit gleichen Laufzeiten können während der Vertragsdauer jederzeit gemacht werden. Der Aufpreis wird nicht als Betrag der Restlaufzeit verrechnet, sondern entspricht dem effektiven Abonnementen Preis. Upgrades können nur bei laufenden Verträgen berücksichtigt werden. Upgrades von Abonnementen aus oder für Aktionen sind nicht möglich.

13. KUNDEN UNTER 18 BZW. 15 JAHREN

Kunden unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern, bzw. des gesetzlichen Vertreters vor Ort. Der Zutritt unter 15 Jahren ist nicht gestattet.

14. ÄNDERUNGEN AGB UND BETRIEBSORDNUNG

Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baden bzw. Brugg. Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.